Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht?

Eigenanteil bei der Parodontosebehandlung

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen nur bestimmte Standardbehandlungen bei Parodontose.

Wenn Sie eine speziellere Behandlung wählen, die über das Standardverfahren hinausgeht, werden diese Zusatzleistungen normalerweise nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen.

 

Privatpatient durch das Kostenerstattungsverfahren

Wenn Sie das Kostenerstattungsverfahren Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wählen, werden Sie wie ein Privatpatient behandelt.

Der Arzt kann Therapie und Medikamente frei wählen, während Sie weiterhin Anspruch auf die Standardleistungen Ihrer Versicherung haben. Das Verfahren ist auf verschiedene Bereiche wie ambulante und stationäre Behandlungen sowie zahnärztliche Versorgungen anwendbar.

Kostenbeteiligung und Finanzierungsoptionen für Ihre Zahnbehandlung

Bei Ihrer Zahnbehandlung können Sie eine Kostenbeteiligung von Ihrer Krankenkasse beantragen, was bedeutet, dass Sie die Kosten zunächst selbst tragen und später eine Rückerstattung beantragen können.

Schritt für Schritt zur Kostenbeteiligung:

Ihr Wegweiser durch den Erstattungsprozess

Erfahren Sie in unserem Guide, wie Sie bei Ihrer Parodontosebehandlung effektiv mit Ihrer Krankenkasse hinsichtlich der Kostenbeteiligung zusammenarbeiten können. Wir zeigen Ihnen den Weg von der Antragsstellung bis zur Erstattung – klar, präzise und leicht verständlich.

Wenn Sie sich für eine umfassendere Parodontosebehandlung entscheiden, die über die Standardleistung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenerstattung zu beantragen. Dies bedeutet, dass Sie als Selbstzahler auftreten und sich bei Ihrer Krankenkasse für eine nachträgliche Erstattung der Behandlungskosten anmelden.

Nach Ihrer Entscheidung für die Kostenerstattung ist der nächste Schritt, einen Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Dieser Plan, den wir für Sie erstellen, beinhaltet eine detaillierte Aufstellung der geplanten Behandlung und der damit verbundenen Kosten.

Bevor Sie mit der Behandlung beginnen, ist es wichtig, die Zustimmung Ihrer Krankenkasse abzuwarten. Dies stellt sicher, dass die Krankenkasse die vorgeschlagenen Behandlungen und die damit verbundenen Kosten geprüft hat und Ihnen mitteilt, welche Kosten erstattet werden.

Sobald die Zustimmung der Krankenkasse vorliegt, treten Sie als Selbstzahler auf. Das bedeutet, dass Sie die Kosten der Behandlung zunächst selbst tragen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es Ihnen, Zugang zu fortgeschrittenen Behandlungsmethoden zu erhalten, die möglicherweise nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind.

Nach Abschluss Ihrer Behandlung erhalten Sie von uns eine detaillierte Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Erstattung der Kosten zu beantragen. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht einreichen, um den Erstattungsprozess zu beschleunigen.Nachdem Sie die Rechnung eingereicht haben, überprüft Ihre Krankenkasse die Unterlagen und erstattet Ihnen die Kosten gemäß den vereinbarten Konditionen. Die Höhe der Erstattung hängt von den Bedingungen Ihrer Krankenkasse und den Details Ihres Versicherungstarifs ab.

  • Die Kostenerstattung ist für Versicherte, die zum Beispiel keine Beihilfe bekommen oder über keine private Zusatzversicherung verfügen, mit finanziellen Risiken bzw. Mehrbelastungen verbunden.
  • Bei der Kostenerstattung kann die Krankenkasse gegebenenfalls einen Teil für beispielsweise Verwaltungskosten abziehen. (5%, max EUR 50,-)
  • Wenn Sie nicht weiter am Verfahren der Kostenerstattung teilnehmen möchten, müssen Sie Ihre Entscheidung Ihrer Krankenkasse aktiv mitteilen.

Wichtig: Bevor Sie eine Wahlerklärung abgegeben, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen und Konditionen.

Ein Eigenanteil bleibt dabei jedoch bestehen. Für eine finanzielle Erleichterung, sowohl bei standardmäßigen als auch bei moderneren, effektiveren Behandlungsmethoden, bieten wir flexible Zahlungsmöglichkeiten, einschließlich der Option einer Ratenzahlung.

PAR-Richtlinie und Krankenkassenabdeckung

Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung?

Hier ein kurzer Überblick:

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Behandlung von Parodontose im Rahmen der PAR-Richtlinie zu übernehmen. Aber: Das bedeutet nicht, dass jede Therapieform die wir Ihnen vorschlagen auch abgedeckt ist.

Seit 2019 wird Parodontitis in vier Schweregrade und drei Progressionsgrade unterteilt, was zu mindestens 12 unterschiedlichen Diagnosen führt.

  • Die Krankenkassen bieten für diese Diagnosen allerdings nur eine standardisierte Behandlungsmethode an – die mechanische Reinigung der Zahnwurzel.
  • Ergänzende oder weiterführende Behandlungen sind in der Regel nicht im Leistungsumfang der Krankenkassen enthalten.

Standard- oder erweiterte Behandlung

Insbesondere bei schweren Formen chronischer Parodontitis ist die in der PAR-RL-Behandlungsrichtlinie von der Krankenkasse vorgeschriebene mechanische Reinigung alleine nicht ausreichend.

Sie müssen sich also entscheiden, ob Sie die gesetzlicheStandardbehandlung der Krankenkasse in Anspruch nehmen oder eine umfassendere private Therapie wählen möchten!

Fortgeschrittene Behandlungsmethoden

Gerade bei der Behandlung der fortgeschrittenen Formen der Parodontitis mit tiefen Zahnfleischtaschen und komplexen Zahnsituationen sind die Anforderungen an das handwerkliche Geschick sehr hoch.

Die Zuhilfenahme von unterstützenden desinfizierenden und physikalischen Methoden (Helbo-Laser) neben den rein mechanischen Verfahren kann entscheidende Vorteile bringen und somit die Erkrankung besser reduzieren.

Mikrochirurgische Verfahren zur Taschenreduktion oder das Einbringung von aktiven Proteinen zur GewebeREGENERATION helfen uns die Prognose Ihrer Zähne zu verbessern. Und ganz wichtig ist gerade zu Beginn der Behandlung ein sehr kurzes Nachsorgeintervall!

Kostenerstattung und Selbstzahleroption

Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse Kostenerstattung zu wählen und sich als Selbstzahler (Privatpatient) anzumelden.

 

Wichtige Aspekte der Kostenerstattung

  1. Die Kostenerstattung ist mit finanziellen Risiken verbunden, und die Krankenkasse kann einen Teil für Verwaltungskosten abziehen.
  2. Wenn Sie nicht weiter am Verfahren der Kostenerstattung teilnehmen möchten, müssen Sie Ihre Entscheidung Ihrer Krankenkasse aktiv mitteilen.

Sie möchten lieber persönlich mit unserer Expertin Frau Brenke sprechen?

Vereinbaren Sie einfach einen Rückruf-Termin, um ausführliche Informationen zur Kostenbeteiligung zu erhalten. Wir stehen Ihnen sowohl für telefonische als auch für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.

Individuelle Behandlungspläne und Patientenerklärung

Wenn keine Kostenerstattung vereinbart wird, bieten wir die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung an.

Die Patientenerklärung ist Ihr Instrument, um über die vorgeschlagene Behandlung und deren geschätzten Kosten informiert zu werden. Sie dokumentiert Ihr Einverständnis mit dem Behandlungsplan.

Ihr individueller Behandlungsvorschlag!

Wenn wir ergänzende Maßnahmen für Ihre Parodontitisbehandlung als sinnvoll erachten, erstellen wir einen persönlichen Behandlungsvorschlag für Sie.

Downloads / Vorlagen


Anfrage-Vorlage zum Kopieren für Ihre Krankenkasse oder als download


[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Stadt]
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[E-Mail-Adresse]

[Datum]

Anfrage zu Konditionen der Kostenerstattung für zahnärztliche Versorgung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für die Option der Kostenerstattung für zahnärztliche Versorgungsleistungen und würde gerne mehr über die damit verbundenen Konditionen erfahren. Bitte informieren Sie mich über:

  1. Die Liste der erstattungsfähigen zahnärztlichen Leistungen.
  2. Das Verfahren der Einreichung und Erstattung von Rechnungen.
  3. Mögliche Selbstbehalte und Höchstbeträge, die von der Erstattung ausgeschlossen sind.
  4. Die Fristen, die ich für die Einreichung der Kostenerstattungsanträge beachten muss.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

[Handschriftliche Unterschrift]

[Vorname Nachname]

Wahlerklärung-Vorlage zum Kopieren für Ihre Krankenkasse oder als download


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Betreff: Wahl der Kostenerstattung für zahnärztliche Versorgung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit die Option der Kostenerstattung für zahnärztliche Versorgungsleistungen wählen. Bitte senden Sie mir eine Bestätigung über diese Wahl.

Mit freundlichen Grüßen,

[Handschriftliche Unterschrift]

[Vorname Nachname]

 

FAQ


Wenn Sie keine Kostenerstattung mit Ihrer Krankenkasse vereinbaren wollen und in den Fällen, wo bereits durch eine andere Praxis eine Parodontitisbehandlung durchgeführt wird, oder aus anderen Gründen eine Behandlung von Ihrer Krankenkasse NICHT genehmigt wird, können Sie uns auch auf eine Ratenzahlungsvereinbarung ansprechen. In diesen Fällen geben wir nach durchgeführter Behandlung die Rechnungen an den Finanzdienstleister CareCapital in Krefeld weiter und Sie können dann die Anzahl und Dauer der Ratenzahlung mit CareCapital weiter vereinbaren. Ganz individuell, wie es Ihr Budget erlaubt.

Patientenerklärung verstehen

Die Patientenerklärung, die einen vereinfachten Heil- und Kostenplan beinhaltet, ist Ihr Instrument, um über die vorgeschlagene Behandlung und deren geschätzten Kosten informiert zu werden und darauf basierend eine informierte Entscheidung zu treffen. Sie dokumentiert Ihr Einverständnis mit dem Behandlungsplan und die Übernahme der Kosten oder die Beantragung einer Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.

  • Grundlage: Behandlung basiert auf wissenschaftlicher S3-Leitlinie.
  • Kosten: Geschätzte Kosten für die Behandlung werden transparent gemacht.
  • Zustimmung: Ihre schriftliche Zustimmung ist für den Behandlungsbeginn erforderlich.
  • Wahlmöglichkeit: Sie können zwischen individueller Behandlung und Standard-GKV-Behandlung wählen.
  • Abrechnung: Bei Wahl der individuellen Behandlung erfolgt private Abrechnung gemäß GOZ.

Die außervertragliche Behandlung, oft auch als Wahleistung bezeichnet, unterscheidet sich von der vertragszahnärztlichen Versorgung, die durch die Krankenkassen abgedeckt wird. Hier sind einige Vorteile und Unterschiede der außervertraglichen Behandlung :

  1. Individuelle Behandlungsmethoden: Außervertragliche Leistungen bieten oft Zugang zu Behandlungsmethoden, die auf dem neuesten Stand der Zahnmedizin sind, aber (noch) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen stehen. Dazu könnten innovative Techniken wie Lasertherapie oder spezielle mikrobiologische Tests gehören 1 .
  2. Höherwertige Materialien: In der außervertraglichen Versorgung kann der Patient oft zwischen verschiedenen Materialien wählen, die ästhetisch ansprechender oder langlebiger sein können, aber von den Krankenkassen nicht erstattet werden.
  3. Flexible Terminplanung: Da außervertragliche Leistungen nicht unter den Budgetrestriktionen der Krankenkassen stehen, können Zahnärzte flexiblere Termine anbieten, die besser in den Zeitplan der Patienten passen.
  4. Erweiterte Präventions- und Nachsorgemaßnahmen: Während die gesetzliche Krankenversicherung präventive Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung (PZR) in der Regel nicht abdeckt, können Patienten diese als Privatleistungen in Anspruch nehmen, um Zahnkrankheiten vorzubeugen. Auch die unterstützten Parodontitisbehandlung (UPT) wird nach einer Parodontitisbehandlung nur für eine kurze Zeit von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, obwohl es eine lebenslange Nachsorge sein sollte.
  5. Transparente Kostenabrechnung: Da Sie bei Privatleistungen immer eine Rechnung erhalten, wissen Sie genau welche Maßnahmen durchgeführt wurden.
  1. Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse Kostenerstattung zu wählen. Für die Zeit der Kostenerstattung nutzen Sie nicht mehr Ihre Versichertenkarte, sondern melden sich als SELBSTZAHLER (Privatpatient) an.
  2. Bitte beachten: Für beantragungspflichtige Leistungen (wie eine systematische Parodontitis-Behandlung) müssen Sie weiterhin vor der Behandlung die Genehmigung Ihrer Krankenkasse auf Erstattung einholen. Fordern Sie daher einen Heil- und Kostenplan an und reichen diesen ein. Nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse können Sie mit der Behandlung beginnen.
  3. Für die Behandlungen erhalten Sie direkt die Gebührenrechnungen. Diese bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann die Kosten, die bei einer Kassenbehandlung entstanden wären.

Hochwertige Privatleistungen im Vergleich zu gesetzlichen Standardbehandlungen

Unsere Praxis ist auf die Behandlung unterschiedlichster Formen und Stadien von Parodontose also Zahnbett- und Mundschleimhaut-Erkrankungen spezialisiert.

Wir möchten Ihnen die für Sie optimalen Behandlungsmöglichkeiten anbieten und geben Ihnen nachfolgend noch ein paar Erläuterung, die Ihnen bei der Entscheidung für Ihre Behandlung helfen sollen.

 

Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung?

Haben Sie sich schon gefragt, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für die Parodontosebehandlung übernimmt?

Hier ein kurzer Überblick:

  • Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Behandlung von Parodontose im Rahmen der PAR-Richtlinie zu übernehmen. Aber: Das bedeutet nicht, dass jede Therapieform die wir Ihnen vorschlagen auch abgedeckt ist.
  • Seit 2019 wird Parodontitis in vier Schweregrade und drei Progressionsgrade unterteilt, was zu mindestens 12 unterschiedlichen Diagnosen führt.
  • Die Krankenkassen bieten für diese Diagnosen allerdings nur eine standardisierte Behandlungsmethode an – die mechanische Reinigung der Zahnwurzel.
  • Ergänzende oder weiterführende Behandlungen sind in der Regel nicht im Leistungsumfang der Krankenkassen enthalten.

Was bedeutet das für Sie?

Insbesondere bei schweren Formen chronischer Parodontitis ist die in der PAR-RL-Behandlungsrichtlinie von der Krankenkasse vorgeschriebene mechanische Reinigung alleine nicht ausreichend.

Sie müssen sich also entscheiden, ob Sie die Standardbehandlung der Krankenkasse in Anspruch nehmen oder eine umfassendere Therapie wählen möchten!

Behandlung von fortgeschrittener Parodontitis

  • Bei schweren Fällen ist die Behandlung komplizierter und erfordert meist zusätzliche Methoden wie den erweiterten Einsatz von Desinfektionsmittels, Lasern, biologischen Proteinen oder mikrochirurgische Techniken.
  • Alle diese speziellen Verfahren führen wir in unserer Praxis durch, um die Heilung zu verbessern und den längerfristigen Erhalt der Zähne zu ermöglichen.
  • Ganz wichtig ist die Teilnahme an einem intensiven UPT-Nachsorgeprogramm, welches gerade zu Beginn der Behandlung kurze Behandlungsintervalle beinhalten sollte.